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AGB

AGB Freiluft Kino

 

1. Rückgabe/Erstattung

Eine Rückgabe der/des Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

2.Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen 

Bei Ausfall der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, Versagung der Veranstaltung seitens der Behörden oder der Stadt am Veranstaltungsort oder bei nicht rechtzeitigen- oder Nichterscheinen der/des Künstler/s & der Filme - ohne unser Verschulden - behalten wir uns kurzfristige Änderungen des Programmes vor.

Im Falle von Programmänderungen, der Absage oder Streichung einzelner Shows aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich bekannt geben.

Fällt die Veranstaltung komplett aus, bemühen wir uns inständig ein gleichwertiges Alternativprogramm zu bieten. Erst wenn dieses nicht gefunden werden kann, besteht die Möglichkeit der Geldrückgabe i.H.d. Ticketpreises.

Die im Ticketpreis enthaltenen VVK-Gebühren können u.U. nicht erstattet werden.

 

3. Ticketpreis

Der Ticketpreis setzt sich aus dem Eintrittsgeld, den Steuern und Gebühren zusammen. Es ist nur der Einlass für 1 Person inkludiert.

 

4. Einlass nur mir gültigem Ticket

Das gültige e-Ticket muss für den Einlass vorliegen, u.U. kann ansonsten kein reibungsloser Einlass gewährt werden.

Gefälschte und/oder manipulierte Tickets stellen eine Straftat dar. Es wird deshalb im Falle dessen, eine Anzeige bei der Polizei erhoben.

 

5. Haftung bei Mängeln am Veranstaltungsort 

Für Ausfälle am jeweiligenVeranstaltungsort und/ oder Mängel haften wir nicht. Hierfür haftet allein der Betreiber.

 

6. Ticketversand und Zahlungsabwicklung

Bzgl. des Versandes und der Zahlungsabwicklung über die über sämtliche Vorverkaufsstellen verkauften Tickets haben wir nur bedingten bzw. keinen Handlungsspielraum. 

 

7. Gesundheitsbeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass bei Open Airs  insbesondere vor den Bühnen und Lautsprechern eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen und Leinwänden sowie Lautsprechern zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

 

8. Ausschluss von der Veranstaltung

Wir behalten uns vor, zu stark alkoholisierten Personen den Eintritt zu verwehren. Das Personal auf dem Gelände ist dahingehend angewiesen.

Muss ein Gast wegen zu starker Alkoholisierung und/oder weil die Sicherheitskräfte dies entschieden haben, das Gelände verlassen werden und ist hierfür ein außerplanmäßiger Aufwand nötig, so haftet er für die hierdurch entstandenen Kosten. 

Den Anordnungen des Sicherheitspersonals, der Angestellten sowie der 'Veranstalter-Crew' ist dringend Folge zu leisten. 

 

9. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschliessend zur Berichterstattung, zur Bewerbung von Open Airs und anderen ähnlichen Veranstaltungen und /oder anders gelagerten Veranstaltungen, zur Sponsorenakquise und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen.

 

10. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sitz der Gesellschaft ist in Passau.

Der Veranstalter behält sich vor die AGB jederzeit zu ändern.

 

Passau, Juli 2020

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